Wie die Stadt Altstätten mitteilt, können Stimmberechtigte ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024 auch mittels E-Voting über die Vorlagen abstimmen.
Die Gemeinde Altstätten (SG).
Die Gemeinde Altstätten (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Wer sein Wahl- und Stimmrecht digital ausüben möchte, kann das ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024 in Altstätten.

Stimmbürger haben sich dafür einmalig zu registrieren auf der E-Voting-Webseite bis spätestens acht Wochen vor dem Abstimmungstag. Die Anmeldung wird darauf per Post bestätigt.

Die Stimmberechtigten, die sich für das E-Voting angemeldet haben, erhalten künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe als auch für die bisherigen Kanäle brieflich und Urne zugestellt.

An- und Abmeldungen für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals sind jederzeit bis acht Wochen vor einem Wahl- und Abstimmungssonntag möglich.

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