Gesetz

    Uri regelt die Publikation seiner Gesetze in einem Gesetz

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Uri,

    Der Urner Regierungsrat will die Regelungen, wie er Gesetze publiziert, auf ein solides rechtliches Fundament stellen. Er schlägt deswegen die Schaffung eines Publikationsgesetzes vor, das auch Lücken, die sich während der Coronapandemie zeigten, schliessen soll, wie die Standeskanzlei am Mittwoch mitteilte.

    uri
    Das Wappen von Uri. (Symbolbild) - Keystone

    Im Kanton Uri werden Gesetze, bevor sie in Kraft treten, seit 1849 im Amtsblatt veröffentlicht. Dieses erscheint ein Mal pro Woche gedruckt sowie mit Verzögerung in einer Onlineausgabe.

    Geregelt ist diese Publikation der Rechtserlasse indes ungenügend, nämlich in der Geschäftsordnung des Landrats, die dieser selbst erlässt. Weil die Publikation von Rechtserlassen fundamental für einen Rechtsstaat sei, müsse sie aber in einem Erlass geregelt sein, über den die Stimmberechtigten entscheiden könnten, begründete die Standeskanzlei die Schaffung des Publikationsgesetzes.

    Die heutigen Bestimmungen sagen nichts dazu, wenn eine Publikation im Amtsblatt nicht möglich ist, etwa wegen einer Panne oder wenn eine besondere Dringlichkeit besteht. Dies hatte sich im Herbst 2020 gezeigt, als coronabedingte Beschränkungen in Kraft treten mussten, bevor sie im Amtsblatt publiziert waren. Die Bestimmungen wurden darauf in einem ausserordentlichen Verfahren auf der Webseite des Amtsblatts veröffentlicht.

    Das geplante Gesetz sieht für solche Fälle einen eigenen Paragrafen vor. Dieser legt fest, dass bei besonderer Dringlichkeit oder bei ausserordentlichen Umständen eine Veröffentlichung auch via Internet, die Presse oder auf weiteren Kanälen erfolgen könne. Die Publikation im Amtsblatt muss dann rasch nachgeholt werden.

    Nach bisheriger Praxis war es möglich, dass ein Erlass am Tag nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft trat. Neu wird eine fünftägige Frist vorgesehen, so dass die vom Erlass betroffenen Personen auch genügend Zeit haben, davon Kenntnis zu nehmen.

    Das Amtsblatt soll zudem weiterhin gedruckt erscheinen und im Nachgang im Internet aufgeschaltet werden. Der Regierungsrat soll aber die Kompetenz erhalten, die Einführung des elektronischen Amtsblatts zu beschliessen.

    Das geplante Publikationsgesetz betrifft nicht nur das Amtsblatt, sondern auch das Urner Rechtsbuch und den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende April 2021.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    schokolade
    24 Interaktionen
    Wie geht das?
    Nnamdi Hockey
    51 Interaktionen
    Nach Mobbing

    MEHR GESETZ

    1 Interaktionen
    Bern
    De Meuron herrenlose Grundstücke
    21 Interaktionen
    Herrenlose Flächen
    13 Interaktionen
    Washington
    3 Interaktionen
    Neues Gesetz

    MEHR AUS URI

    Ursache unklar
    Uri
    1 Interaktionen
    Erstmals seit Jahren
    uri
    7 Interaktionen
    Staubwolke