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    Kanton Uri: Gefährliche Hunde werden aus Verkehr gezogen

    Keystone-SDA Regional
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    Uri,

    Der Urner Landrat hat an der November-Session eine Änderung an der Veterinärverordnung vorgenommen. Verhaltensauffällige Hunde können beschlagnahmt werden.

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    Mehrere Personen von Hund gebissen. (Symbolbild). - Pixabay

    In der November-Session hat der Landrat des Kantons Uri eine Modifikation an der Veterinärverordnung beschlossen.

    Neu kann die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt verhaltensauffällige Hunde, wenn nötig beschlagnahmen.

    Wenn Hundehaltende ihrer Pflicht nicht nachkommen, eine Bissverletzung gemeldet wird oder ein schwerwiegender Verdacht auf eine Bedrohung besteht, können neu erforderliche Massnahmen getroffen werden, wie das Parlament am Mittwoch entschied.

    Verhaltensauffällige Hunde können im Kanton Uri beschlagnahmt werden. Einverstanden?

    Die Änderung wurde nötig aufgrund eines Bundesgerichtsurteils von 2019. Das Gericht hiess die Beschwerde einer Hundehalterin gut, deren verhaltensauffälliger Hund durch den Kanton Uri beschlagnahmt werden sollte.

    Verordnung mit dem Begriff «Beschlagnahmung» wird ergänzt

    Das Bundesgericht entschied, dass es dem Kanton Uri an einer «ausreichenden gesetzlichen Grundlage» dafür mangle.

    Denn in der aktuellen Veterinärsverordnung würde einzig das Treffen von Massnahmen an den Regierungsrat delegiert, was laut Bundesgericht nicht ausreichend sei.

    Neu wird nun die Aufgabe an den Kantonstierarzt delegiert und die Verordnung mit dem Begriff «Beschlagnahmung» ergänzt, um allfällige Auslegungsfragen zu vermeiden.

    Der Urner Landrat beschloss den Antrag einstimmig mit 54 zu 0 Stimmen.

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