Wie die Gemeinde Bürglen UR mitteilt, können Anspruchsberechtigte Gesuche um eine Beitragsleistung bis spätestens 31. März 2024 einreichen.
Gemeindehaus und Post Bürglen (UR).
Gemeindehaus und Post Bürglen (UR). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gemäss dem Reglement über den Walter-Arnold-Fonds werden Anspruchsberechtigte aufgefordert, das Gesuch um eine Beitragsleistung bis spätestens 31. März 2024 dem Gemeinderat Bürglen einzureichen.

Entsprechende Gesuchsformulare können bei der Einwohnergemeinde Bürglen oder auf der Gemeindewebseite unter «Dokumente» bezogen werden.

Begünstigte gemäss Artikel acht des Walter-Arnold-Fonds sind Bewohner des Regionalen Alters- und Pflegeheims Gosmergartä, Bewohner von privaten und öffentlichen Altersheimen im Kanton Uri und Bürger der Gemeinde Bürglen, die Bewohner eines privaten oder öffentlichen Altersheims ausserhalb des Kantons Uri sind.

Anspruch auf einen Beitrag

Anspruch auf einen Beitrag haben bedürftige Personen, die nicht in der Lage sind, die Pensions- und Betreuungskosten im Alters- und Pflegeheim selber zu bestreiten.

Die Ergänzungsleistungen müssen bereits voll beansprucht sein. Das Beitragsgesuch ist für das Kalenderjahr 2023 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

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