Bürglen: Beitragsleistungen aus dem Walter-Arnold-Fonds

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Uri,

Wer in Bürglen die Betreuungskosten für Alters- und Pflegeheim nicht tragen kann, kann bis 30. April 2022 ein Gesuch um eine Beitragsleistung einreichen.

Das Dorfzentrum von Bürglen (UR).
Das Dorfzentrum von Bürglen (UR). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Bürglen informiert, werden Reglement über den Walter-Arnold-Fonds Anspruchsberechtigte aufgefordert, das Gesuch um eine Beitragsleistung bis spätestens 30. April 2022 dem Gemeinderat Bürglen einzureichen. Entsprechende Gesuchsformulare können bei der Einwohnergemeinde Bürglen bezogen oder auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.

Anspruch haben Bewohner des Regionalen Alters- und Pflegeheims Gosmergartä, Bewohner von privaten und öffentlichen Altersheimen im Kanton Uri und Bürger der Gemeinde Bürglen, die Bewohner eines privaten oder öffentlichen Altersheims ausserhalb des Kantons Uri sind.

Anspruch auf einen Beitrag haben bedürftige Personen, die nicht in der Lage sind, die Pensions- und Betreuungskosten im Alters- und Pflegeheim selber zu bestreiten. Die Ergänzungsleistungen müssen bereits voll beansprucht sein. Das Beitragsgesuch ist für das Kalenderjahr 2021 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.

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