Wie die Gemeinde Allschwil berichtet, gilt vom 1. April bis zum 31. Juli 2024 im Wald und an den Waldsäumen eine absolute Leinenpflicht für Hunde.
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Der Eingangsbereich des Gemeindezentrums Allschwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

Frei laufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Zum Schutz des Jungwildes sind während der Hauptsetz- und Brutzeit alle Hunde im Wald und an den Waldsäumen stets an der Leine zu führen (Kantonales Jagdgesetz sowie Polizeireglement der Einwohnergemeinde Allschwil).

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