Erneuerungswahlen der Kirchenpflege in Wettswil am Albis

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Knonaueramt,

Wettswil am Albis hat die Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der evangelischen Kirchenpflege am 7. Januar 2022 publiziert.

wahlen
Wahlen. (Symbolbild) - Keystone

Aufgrund der Wahlausschreibung vom 5. November 2021 sind für die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Stallikon-Wettswil am Albis vom 27. März 2022 innert der festgesetzten Frist gültige Wahlvorschläge eingereicht worden. Die Ergebnisse wurden am 7. Januar 2022 auf der Gemeindewebseite veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Innert einer Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können dem Gemeinderat in der Ettenbergstrasse 1 in Wettswil am Albis auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich

Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Übersteigt die Zahl der Wahlvorschläge diejenigen der zu besetzenden Stellen nicht, werden amtliche Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet, andernfalls wird die Wahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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