Wie die Gemeinde Maschwanden meldet, müssen Grundeigentümer ihre Bepflanzungen entlang von Wegen und Strassen bis spätestens am 1. Oktober 2023 zurückschneiden.
Dorfzentrum Maschwanden.
Dorfzentrum Maschwanden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Maschwanden macht darauf aufmerksam, dass entlang von Strassen, Schul- und öffentlichen Wegen Vorschriften der kantonalen Verkehrserschliessungsverordnung gelten.

Mauern und Einfriedungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.

Pflanzen dürfen nicht über Strassen- und Weggrenzen hinausragen.

Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über Strassen einen Lichtraum von 4,5 Meter Höhe, bei Fuss- und Gehwegen einen solchen von 2,65 Meter zu wahren.

Die Sichtbereiche bei Kurven freihalten

Morsche und dürre Bäume oder Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten.

Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind die erforderlichen Sichtbereiche freizuhalten.

In diese Sichtbereiche dürfen Pflanzen, Mauern und Einfriedungen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten.

Der Sichtbereich zwischen 0,8 Meter und drei Meter ist immer freizuhalten. Dieser Vorschrift ist spezielle Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Pflanzen müssen bis am 1. Oktober 2023 zurückgeschnitten sein

Die Grundeigentümer werden ersucht, diese Bestimmungen – im Interesse einer ungehinderten Benützung der Verkehrsflächen und zur Gewährung der Verkehrssicherheit – dauernd zu beachten.

Die nötigen Arbeiten sind bis spätestens am 1. Oktober 2023 auszuführen.

Es werden Kontrollen durchgeführt

Mitte Oktober 2023 werden Nichteinhaltungen dieser Vorschrift durch das Strassenschauteam (Tiefbauvorstand und Werkdienst) aufgenommen und den jeweiligen Grundeigentümern in Maschwanden mit Frist zur Nachbesserung mitgeteilt.

Nach Fristablauf werden die Mängel gegen Kostenverrechnung durch die Gemeinde behoben oder in Auftrag gegeben.

Jede Haftung für unsachgemässes Schneiden von Bäumen und Sträuchern wird dabei abgelehnt.

Geschützte Baumarten dürfen nur leicht zurückgeschnitten werden

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es in Maschwanden ein Inventar der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte gibt.

Dadurch sind mehrere Hecken, Bachbestockungen, Baumgruppen und Einzelbäume geschützt.

Ein starker Rückschnitt widerspricht der Verordnung über deren Schutz und die Pflege.

Bei Unklarheiten sollen sich die Einwohner an die Gemeindeverwaltung Maschwanden richten.

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