Nach einem Raserunfall auf der A1 im Gubristtunnel im Dezember 2021, muss sich der Verursacher jetzt vor der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis ZH verantworten.
Rickenbach
Zudem soll sich der Täter bei einem Stich selber an der Hand verletzt haben. (Symbolbild) - Kantonspolizei Zürich
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Bei einer Auffahrkollision zwischen zwei Fahrzeugen sind anfangs Dezember 2021 auf der A1 im Gubristtunnel bei Unterengstringen vier Personen verletzt worden.

Unter anderem wegen des Verdachts auf qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Raserdelikt, hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis im Nachgang zum Unfall ein Verfahren gegen den unfallverursachenden 33-jährigen Türken eröffnet und gemeinsam mit den Fachleuten der Kantonspolizei Zürich den genauen Unfallhergang untersucht.

Der Mann muss sich aufgrund seiner überhöhten Geschwindigkeit verantworten

Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, den von ihm gelenkten 482 PS starken Personenwagen im Gubristtunnel auf eine Geschwindigkeit von 229 km/h, nach Abzug der Toleranz, beschleunigt und dadurch die zulässige und signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 149 km/h überschritten zu haben.

In der Folge fuhr der Mann noch im Tunnel zu mehreren Fahrzeugen auf und prallte schliesslich trotz Bremsmanöver heftig gegen das Heck eines vor ihm fahrenden Personenwagens, in welchem sich drei Frauen befanden.

Dem Angeklagten werden noch weitere Delikte vorgeworfen

Mit Anklage vom 16. Mai 2022 an das Bezirksgericht Dietikon hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis das Verfahren gegen den Lenker nun abgeschlossen.

Neben qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfacher Körperverletzung werden ihm noch weitere Verkehrsdelikte vorgeworfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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