Wie die Gemeinde Küttigen mitteilt, werden Einwohner gebeten, den Zentralen Diensten bis 31. Mai 2024 ihre leerstehenden Wohnungen zu melden.
Das Gemeindehaus in Küttigen.
Das Gemeindehaus in Küttigen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt.

Mit Stichtag 1. Juni 2024 werden die leerstehenden Wohnungen erfasst.

Als Leerwohnungen beziehungsweise leerstehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche am 1. Juni 2024 unbesetzt, aber bewohnbar sind und am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten, den Zentralen Diensten Küttigen bis 31. Mai 2024 die leerstehenden Wohnungen zu melden.

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