Der Einwohnerrat bewilligte am 21. September einstimmig das Reglement über die Überbrückungshilfe im Kulturbereich.
Rathaus Aarau
Das Rathaus in Aarau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Der Einwohnerrat hat am 8. Juni 2020 die dringliche Motion «Überbrückungs- und Nothilfe für Kulturschaffende in der Corona-Krise» überwiesen. Das Reglement über die Überbrückungshilfe im Kulturbereich setzt diesen Einwohnerratsbeschluss um.

Das Reglement unterstützt folgende Personen: In Aarau wohnhafte Kulturschaffende und Vereinigungen aus dem Kulturbereich. Der Sitz muss in Aarau sein. Die Kulturschaffenden müssen durch COVID-19-Beschränkungen in Not geraten sein. Treffen diese Punkte zu, kann finanzielle Hilfe bei der Stadt Aarau beantragt werden. Dies gilt rückwirkend ab 13 März und bis 31 Dezember 2020.

Für die Überbrückungshilfe stehen insgesamt 40‘000 Franken zur Verfügung. Einerseits werden subsidiären Leistung von Erwerbsausfallersatz erstatt. Anderseits unter gewissen Voraussetzungen auch die Grundgebühren für die kulturelle Nutzung von öffentlichen Räumen und Plätzen.

Für Gesuche zum Erwerbsausfallersatz sind der schriftlichen Begründung der Notlage notwendig. Als auch der Nachweis der Gesuchstellung an die entsprechenden kantonalen und nationalen Stellen, sowie deren Entscheide. Zudem müssen die Einnahmen und Ausgaben, der Vermögenssituation und die aktuelle Liquidität offengelegt werden.

Der Erlass der Grundgebühren kann folgendermassen erreicht werden: Für die kulturelle Nutzung von öffentlichen Plätzen oder Gebäuden der Stadt ist ein Gesuch einzureichen. Dieses muss mit entsprechenden Rechnungen ergänzt werden. Sowie einer Beschreibung des geplanten oder bereits durchgeführten Anlasses.

Gesuche sind bis spätestens 31. Dezember 2020 an die Kulturstelle, Abteilung Kultur Aarau, unter kulturstelle@aarau.ch oder postalisch an Rathausgasse 1, 5000 Aarau, zu senden. Die Kulturstelle unterstützt Kulturschaffende und kulturelle Vereinigung weiterhin beratend.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Franken