Hundehaltung in Küttigen
In Küttigen sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. bis zum 31. Juli 2022 an der Leine zu führen.

Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden in Küttigen folgende Verhaltensregeln in Erinnerung gerufen:
Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober 2022 untersagt.
Das Versäubern auf landwirtschaftlich genutztem Wies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist überdies während des ganzen Jahres verboten.
Der kundige und umsichtige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot seines Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgemäss entsorgt wird.
Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung.
Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. Juli bis zum 31. Juli 2022 konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trat-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wild lebenden Tieren solle auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizeireglement ist es generell verboten,
Leinenpflicht im Bereich von verkehrsreichen Strassen
Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsreichen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr. Jedem verantwortungsbewussten Hundehalter sollte es eine Gewissen Sache sein, den/die Vierbeiner beim täglichen Ausführen unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Appell zu halten.
Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vorschriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinderat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenannten Regeln vorbildlich beachten.










