Wie die Gemeinde Erlinsbach informiert, wird für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 ein neues Mitglied in der Finanzkommission gewählt.
Der Dorfplatz von Erlinsbach SO.
Der Dorfplatz von Erlinsbach SO. - Nau / Chantal Siegenthaler
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Aufgrund des Rücktrittes von Herrn Guido Lustenberger per 31. Dezember 2023 findet am 22. Oktober 2023 die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission Erlinsbach für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss Paragraf 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und Paragraf 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis am Freitag, 8. September 2023, bis spätestens 12 Uhr einzureichen.

Das erforderliche Formular kann auf der Webseite der Gemeinde Erlinsbach und auch bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Erlinsbach wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (Paragraf 30 Absatz 1 GPR).

Stille Wahlen

Sind für die Finanzkommission weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (Paragraf 30a GPR).

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