Wie die Gemeinde Erlinsbach AG berichtet, werden Einwohner aufgefordert, ihre Fahrzeuge während der Wintermonate nicht auf öffentlichen Strassen zu parkieren.
Gemeindehaus Erlinsbach
Das Gemeindehaus in Erlinsbach AG. - Nau / Chantal Siegenthaler
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Der Winterdienst in der Gemeinde wird in einem vertretbar reduzierten Rahmen ausgeführt.

Der Gemeinderat und die Technischen Betriebe Erzbachtal (TBE) gewichten einerseits die Belange der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, andererseits auch jene des Umweltschutzes.

Die Bevölkerung wird gebeten, auf die jeweiligen Strassenzustandsverhältnisse entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Auf öffentlichen Strassen abgestellte Fahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten der TBE. Weiter besteht auch die Gefahr von Beschädigungen durch Räumungsfahrzeuge.

Bäume und Sträucher müssen zurückgeschnitten werden

Die Fahrzeughalter werden ersucht, diesem Umstand beim Abstellen der Fahrzeuge Rechnung zu tragen. Für allfällige Schäden übernimmt die Gemeinde keine Haftung.

Weiter ersucht der Gemeinderat die Liegenschaftsbesitzer, Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen (vor allem auch im Bereich von Einmündungen) vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Nur dadurch ist die wichtige Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet.

Privatstrassen und Hauszufahrten

Die Privatstrassen, die der Öffentlichkeit gewidmet sind, sind Bestandteil des Winterdienstplanes der TBE, werden jedoch mit der niedrigsten Priorität geräumt.

Reine Hauszufahrten für eine oder wenige Liegenschaften sowie Strassen, die der Öffentlichkeit ausdrücklich nicht gewidmet sind, werden nicht geräumt.

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