Wie die Gemeinde Biberstein mitteilt, sind Hundehaltende verpflichtet, ihren Hund bei der Wohngemeinde und in der Hundedatenbank Amicus zu melden.
Das Gemeindehaus in Biberstein.
Das Gemeindehaus in Biberstein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Hundehaltende sind verpflichtet, ihren Hund bei der Wohngemeinde und in der Hundedatenbank AMICUS zu melden.

Neuanmeldungen können während der Schalteröffnungszeiten unter Beilage des Heimtierausweises bei der Gemeindeverwaltung erledigt werden.

Ersthundehalter können erst nach der Registrierung der Personalien durch die Gemeinde im AMICUS den Hund in der Datenbank via Tierarzt anmelden.

Die Hundesteuer beträgt unverändert 120 Franken

Es gibt keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für Haltende von bewilligungspflichtigen Hunden besteht im Kanton Aargau eine Kurs- und Prüfungspflicht.

Für Personen, die erstmals einen Hund halten, wird der freiwillige Besuch eines Kurses sehr empfohlen.

Die kantonale Verordnung zum Hundegesetz hat per 1. März 2024 einige Änderungen erfahren.

Dazu gehört vorallem, dass Hunde ab dem dritten Lebensmonat taxpflichtig sind und dass halbe Taxen entfallen. Die Hundesteuer beträgt unverändert 120 Franken. Die Rechnung 2024 wird in diesen Tagen verschickt.

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