Die Anwaltstarife im Kanton Aargau werden neu geregelt
Wie der Kanton Aargau mitteilt, erfordern Anpassungen im Bundesrecht eine Revision im kantonalen Dekret über die Entschädigung der Anwälte.

Im Zuge der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) muss das kantonale Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif) angepasst werden. Weitere Anpassungen im kantonalen Recht sind nicht notwendig.
Aufgrund der Änderung der StPO müssen drei Bestimmungen im Anwaltstarif aufgehoben werden, weil sie aufgrund der Regelungen auf Bundesebene überflüssig geworden sind.
Revision der StPO tritt im Januar 2024 in Kraft
Die Gelegenheit wird zudem dazu genutzt, die Entschädigung der Tätigkeit des Anwalts der ersten Stunde zu präzisieren und eine Korrektur eines Verordnungsverweises vorzunehmen.
Die Revision der StPO und die Anpassungen im Anwaltstarif treten voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft.