Wie die Gemeinde Densbüren mitteilt, können allfällige Einsprachen zwischen dem 23. März und 24. April 2023 beim Gemeinderat eingereicht werden.
Das Gemeindehaus in Densbüren.
Das Gemeindehaus in Densbüren. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Strassensignalisationsverordnung vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt.

Der Gemeinderat verfügte die Sperrung der Brücke am Müliweg in Densbüren und die Signalisation des Signals Sackgasse mit Ausnahmen Fahrräder und Fussgänger bei der Einmündung ab der Kantonsstrasse in den Müliweg.

Die Durchfahrt der Brücke wird mit einer baulichen Sperre verhindert.

Der Gemeinderat verfügte ein Verbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Zubringerdienst, auf dem Kirchweg in Densbüren.

Einsprachen gegen die Verkehrsbeschränkungen

Standort der Signale bei der Verzweigung Zelglistrasse-Kirchweg und am oberen Ende des Kirchwegs beim Parkplatz der Kirchgemeinde.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt und im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Neue Fricktaler Zeitung) vom 23. März 2023 bis 24. April 2023 beim Gemeinderat Densbüren einzureichen.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Öffentliche Auflage der Entscheide über diese Verkehrsbeschränkungen sowie die Pläne liegen vom 23. März bis 24. April 2023 bei der Gemeindekanzlei Densbüren zur Einsichtnahme auf.

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