Die Bevölkerung von Biberstein wird gebeten, die Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie die Gemeinde Biberstein berichtet, werden die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Plätzen gebeten, auf Strasse, Plätze und Gehwege hinausragende Bäume, Sträucher und Hecken rechtzeitig zurückzuschneiden.

Überhängende Äste sind bei Fahrbahnen auf mindestens 4.5 Meter lichte Höhe zurückzuschneiden. Im Speziellen ist darauf zu achten, dass Strassenschilder, Signaltafeln, Strassenlampen und Hydranten nicht verdeckt werden. Hecken und Sträucher sind auf 0.6 Meter, gemessen ab der Grundstückgrenze, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

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