Wie die Gemeinde Biberstein schreibt, gilt seit dem 1. April und bis zum 31. Juli 2024 die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde in Wald und Waldnähe.
Gemeindehaus - Biberstein, Aargau
Das Gemeindehaus in Biberstein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Mit dem Frühling begann auch die Zeit der Jungtiere in Feld und Wald. Seit 1. April und bis zum 31. Juli gilt deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde in Wald und Waldnähe.

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht auch ohne Leine geführt werden.

Grundsätzlich sind alle Waldnutzenden während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere die Waldwege nicht zu verlassen und von Besuchen nachts abzusehen.

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