Aufnahmepflicht hat sich in Biberstein verdreifacht
Wie die Gemeinde Biberstein mitteilt, hat sich die Aufnahmepflicht an Asyl- und Schutzsuchenden seit Februar 2022 auf heute 18 Personen fast verdreifacht.

In einer ersten Welle waren in Biberstein über 40 Personen aus dem Asyl- und Schutzsuchendenbereich gemeldet.
Ein sehr grosser Teil dieser Personen ist bis Ende August 2022 wieder zurück in die Ukraine gereist, sodass nun zum ersten Mal die Aufnahmepflicht nicht mehr erfüllt werden kann.
Leider wird keine Kompensationsmöglichkeit angeboten, sodass der Gemeinde Biberstein wieder Personen zugeteilt werden.
Das Staatssekretariat für Migration geht davon aus, dass bis Ende 2022 je nach Kriegsverlauf und Versorgungslage zwischen 80'000 bis 120'000 Anträge von Schutzsuchenden eingehen werden (inklusive der bereits registrierten Personen).
Weitere Liegenschaft wurde angemietet
Dies würde bedeuten, dass der Kanton und dessen Gemeinden bis Ende 2022 je nach Entwicklung gemeinsam weitere 1200 bis 4400 zusätzliche Unterbringungsplätze bereitstellen müssen.
Die Aufnahmepflicht für Biberstein würde sich auf 24 bis 30 Personen erhöhen. Der Gemeinderat hat eine private Liegenschaft zugemietet, welche noch eine gewisse Anzahl an Personen aufnehmen kann, sobald die sanften Renovationsarbeiten abgeschlossen sind.
Tritt das geschilderte Worst-Case-Szenario ein, müssen weitere Unterkünfte bereit gemacht oder private Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden.