Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 23. September 2019 die Abstimmungsbotschaften für die Urnenabstimmung vom 24. November 2019 verabschiedet.
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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone
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Der Einwohnerrat hat an der Sitzung vom 26. August 2019 die Teiländerung von § 43 (Verkaufsnutzungen) und Anhang 2 (Torfeld Süd) der Bau- und Nutzungsordnung vom 27. August 2018 mit 36 Ja gegen 8 Nein und 3 Enthaltungen gutgeheissen. Er unterstellte diesen Beschluss auf Antrag des Stadtrats einstimmig dem Referendum.

Ausserdem hat der Einwohnerrat den Kredit von 17 Millionen Franken für die direkte oder indirekte Beteiligung der Einwohnergemeinde Aarau am Kauf eines Fussballstadions im Torfeld Süd mit 38 Ja gegen 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gutgeheissen. Mit der Verabschiedung der Abstimmungsbotschaften stellt der Stadtrat nun die Weichen für die Abstimmung vom 24. November 2019.

Die Teiländerung basiert auf der Gesamtrevision der städtischen Bau- und Nutzungsordnung (BNO), die am 27. August 2018 vom Einwohnerrat beschlossen wurde. Gegen sie sind noch Stimmrechtsbeschwerden beim Bundesgericht hängig, denen allerdings die aufschiebende Wirkung verweigert wurde.

Der Entscheid des Bundesgerichts hat auf die vorliegende Teiländerung keinen direkten Einfluss, da die Krediterteilung und die Teiländerung der Nutzungsplanung Torfeld Süd unabhängig von der BNO dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden müssen. Bei einer Gutheissung der Beschwerden müsste die BNO (ohne die vorliegende Teiländerung) erneut publiziert und eine neue Referendumsfrist angesetzt und je nach Entscheid dem Einwohnerrat vorgängig auch nochmals vorgelegt werden.

Das heisst, eine vom Volk beschlossene Teiländerung der Nutzungsplanung Torfeld Süd und die Krediterteilung für das Stadion können erst mit der Inkraftsetzung der BNO wirksam werden.

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