Der Aargauer Regierungsrat lehnt die von der SVP geforderten kantonalen Beschäftigungsprogramme für alle Asylsuchende als rechtlich nicht zulässig ab.
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Kanton Aargau. (Symbolbild) - keystone
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Eine konsequente Umsetzung der Forderungen der SVP-Motion sei auch in praktischer Hinsicht kaum möglich, schreibt der Regierungsrat in der sieben Seiten zählenden Stellungnahme.

So dürfte es schwierig sein, genügend Programme zu schaffen, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Arbeitsmarkt und Lohnschutz erfüllten.

Zudem wäre die Umsetzung laut Regierungsrat mit einem hohen personellen Aufwand und damit auch mit hohen Kosten verbunden.

Daher seien solche kantonalen Beschäftigungsprogramme «nicht zweckmässig». Diese könnten nicht optimal auf die kommunalen Bedürfnisse ausgerichtet werden.

Möglichkeit eines Verstosses gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Diese Programme müssten zudem so gestaltet werden, dass sie den Arbeitsmarkt, also das Gewerbe, nicht konkurrenzierten.

Der Regierungsrat weist zudem auf die Möglichkeit eines Verstosses gegen die Europäische Menschenrechtskonvention hin, in der ein Arbeitszwang verboten ist.

«Die Abgrenzung der geforderten Beschäftigungsprogramme zur verbotenen Zwangsarbeit ist umso schwieriger, als dass die Programme Vollzeit besucht werden sollten, entschädigungslos auszugestalten wären», heisst es in der Stellungnahme.

Ein dauerhafter Ausstieg wäre aufgrund der angedrohten Sanktionierung kaum möglich, ohne in der Existenz bedroht zu werden.

Personen des Flüchtlingsbereichs nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren

Diese Herausforderung gelte umso mehr für ausreisepflichtige Personen, die Nothilfe erhielten und damit bereits lediglich einen Anspruch auf die Deckung des untersten Existenzminimums hätten.

Auch sei ein Konflikt mit dem in der Bundesverfassung verankerten Grundrecht auf Menschenwürde nicht auszuschliessen.

Der effizienteste und kostengünstigste Weg im Asylwesen bestehe darin, die Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs, welche längerfristig in der Schweiz verblieben, nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren, heisst es in der Stellungnahme weiter.

Der vom Bund und den Kantonen eingeschlagene Weg mit Fokus auf Sprachkursen und Bildungsmassnahmen sei zielführender als die Verpflichtung zu Beschäftigungsprogrammen.

Die Wirtschaft profitiert auch

Von einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration profitiert aufgrund der zusätzlichen Arbeitskräfte auch die Wirtschaft.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass der Kanton und die Gemeinden bei einem Zwang zu Beschäftigungsprogrammen für alle Personen im Asylbereich rund 5200 Programme angeboten werden müssten.

Allein für die Begleitung wären demnach 69 Vollzeitstellen notwendig. Die Hälfte könnten Zivildienstleistende abdecken.

In diesen Stellenprozenten ist der Zusatzaufwand, der bei den Betreuungspersonen in den kantonalen und je nach Umsetzung auch in den kommunalen Asylunterkünften anfallen würde, noch nicht enthalten, wie es weiter heisst.

Sprayereien an Infrastrukturen beseitigen, invasive Pflanzen ausreisen und so weiter

Gleiches gelte für den Aufwand, der beim Kanton und bei den Gemeinden für die Schaffung und Administration der Beschäftigungsprogramme anfallen würde.

Die SVP hatte in der Motion kantonale Beschäftigungsprogramme für alle Asylsuchende, auch für abgewiesene Gesuchsteller, gefordert.

Die Personen sollten etwa Sprayereien an Infrastrukturen beseitigen, invasive Pflanzen ausreisen, bei Waldarbeiten oder bei der Schneeräumung mithelfen oder Siedlungsabfälle entsorgen.

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