Aargauer Grossratskommission spricht 125 Millionen Franken
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (Kapf) des Aargauer Grossen Rates hat den Regierungsrat ermächtigt, 125 Millionen Franken für Härtefälle bei Unternehmen freizugeben. Dabei wird der Entscheid des Grossen Rates nicht abgewartet. Betroffene Unternehmen können damit ab sofort unterstützt werden.

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (Kapf) des Aargauer Grossen Rates hat den Regierungsrat ermächtigt, 125 Millionen Franken für Härtefälle bei Unternehmen freizugeben. Dabei wird der Entscheid des Grossen Rates nicht abgewartet. Betroffene Unternehmen können damit ab sofort unterstützt werden.
Neben den 125 Millionen Franken für Unternehmen stehen für Finanzhilfen im Kulturbereich 16,2 Millionen Franken zur Verfügung. Wie die Kapf am Mittwoch mitteilte, unterstützen sowohl die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben und die Kommission für Bildung, Kultur und Sport die Finanzhilfen des Regierungsrates für Wirtschaft, Kultur und Sport.
Der Grosse Rat behandelt die Unterstützungsmassnahmen voraussichtlich am 5. Januar 2021. Seit dem 3. Dezember können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen im Kanton Aargau Gesuche um finanzielle Unterstützung einreichen. Der Regierungsrat will damit wirtschaftlich gesunde Unternehmen erhalten und Arbeitsplätze sichern. Die Firmen sollen nach der Pandemie ihren gewohnten Geschäftsgang wieder aufnehmen und langfristig weiterführen können.
Die Unterstützung beruht auf der Härtefallverordnung des Bundesrates. Der Aargauer Grosse Rat hatte im Juni einen Kredit von 150 Millionen Franken bewilligt. Die 125 Millionen Franken lägen im Rahmen dieses Parlamentsbeschlusses, sagte Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth Anfang Dezember. Man wolle jedoch den Grossen Rat wieder in die Entscheidung miteinbeziehen, ergänzte Volkswirtschaftsdirektor Urs Hofmann.