Der Kanton Aargau will im Zusammenhang mit der Lockerung der Schutzmassnahmen für Coiffeurgeschäfte, Gartencenter und Baumärkten rund 200'000 Schutzmasken abgeben. Unabhängig von der Einführung einer Maskenpflicht wird gemäss Kanton eine hohe Nachfrage bestehen.
Freiwillige Mitarbeiter des Roten Kreuzes verteilen vor dem Bahnhof Barcelona-Catalunya Mundschutzmasken an Passagiere. Foto: Jordi Boixareu/ZUMA Wire/dpa
Freiwillige Mitarbeiter des Roten Kreuzes verteilen vor dem Bahnhof Barcelona-Catalunya Mundschutzmasken an Passagiere. Foto: Jordi Boixareu/ZUMA Wire/dpa - dpa-infocom GmbH
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Es sei vorgesehen, dass die Masken, die Unternehmen und Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden sollen, bei dezentralen Abgabestellen bezogen werden könnten, teilte die Staatskanzlei Aargau am Mittwoch mit. Die vom Regierungsrat eingesetzte Task Force Coronavirus werde über die Organisation und die Modalitäten der Schutzmaskenaktion für den ersten Schritt der Massnahmen-Lockerung informieren, sobald diese geregelt seien.

Gemäss Entscheid des Bundesrats können am kommenden Montag Coiffeurgeschäfte, Massage- und Kosmetikstudios, Saunas, Solarien, Tattoo- und Piercing-Studios, Baumärkte, Autowaschanlagen, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wieder aufnehmen. Zudem werden für Lebensmittelläden beziehungsweise Grossverteiler die Sortimentsbeschränkungen aufgehoben.

In einem zweiten Schritt sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen können. Und am 8. Juni 2020 sollen in einer dritten Phase Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen.

Wenn es die Entwicklung der Lage erlaubt, sollen gemäss Entscheid des Bundesrats ab dem 8. Juni Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen können sowie das Versammlungsverbot gelockert werden.

Die Task Force Coronavirus bereitet sich gemäss Angaben der Staatskanzlei auf die Umsetzung der Schutzmassnahmen vor. So wird der Kanton die Schutzkonzepte der Betriebe kontrollieren sowie für die Sicherstellung des Schutzes von Kunden und Mitarbeitenden zuständig sein.

Die Betriebe und Branchen müssen gemäss Sonderverordnung des Bundes Schutzkonzepte erarbeiten. Der Bund legt die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben fest. Branchen- und Berufsverbände sind angehalten, spezifische Grobkonzepte zu entwickeln, die als Vorgabe und Richtlinien für die einzelnen Geschäfte und Betriebe dienen.

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