Umweltministerium will Vernichtung neuwertiger Retouren erschweren

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Deutschland,

Das Bundesumweltministerium will Online-Versandhändlern die Vernichtung neuwertiger Waren nach deren Rücksendung erschweren.

Mitarbeiter sortiert Pakete in Paketzentrum der DHL
Mitarbeiter sortiert Pakete in Paketzentrum der DHL - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzesänderung sieht «Obhutspflicht» für Online-Versandhändler vor.

Ziel der geplanten gesetzlichen Neuregelung sei es, «zukünftig rechtlich gegen die unmittelbare Vernichtung von Retouren oder sonstiger Neuwaren vorgehen zu können», erklärte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Berlin. Geprüft werde zudem eine Umsatzsteuerbefreiung für zurückgesandte Neuwaren, die als Sachspenden weitergegeben werden.

Die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, hatte am Wochenende mit einem Interview eine Debatte über den Umgang mit Retouren losgetreten. Sie bezeichnete es als «Perversion der Wegwerfgesellschaft», dass Online-Versandhändler viele zurückgesandte waren vernichteten, anstatt sie erneut zum Verkauf anzubieten.

Die Grünen-Politikerin schlug vor, solche Waren zu verschenken. Für solche Spenden solle die Mehrwertsteuer erlassen werden. Schliesslich müssten die Rohstoffe zurück in den Wertstoffkreislauf.

Das Bundesumweltministerium bereitet nach Angaben des Sprechers eine entsprechende Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor. Darin solle eine «Obhutspflicht» verankert werden, «mit der der Vernichtung von Neuware entgegengewirkt werden soll». Der Gesetzentwurf werde zeitnah veröffentlicht.

Die Versandhändler hatten zuvor deutliche Kritik an dem Vorschlag geübt, die Vernichtung zurückgeschickter Waren zu verbieten. Die Idee sei «Unfug», erklärte der Präsident des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH), Gero Furchheim, am Dienstag. «Kein Unternehmen meiner Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen oder zu vernichten».

Furchheim erklärte, es gebe viele Konzepte, die Auswirkungen des staatlich verordneten Widerrufsrechts sinnvoll in «Einklang mit der Ökologie» zu bringen. Dazu zählten Aufarbeitung, Sonderverkäufe sowie sozial motivierte Schenkungen. All dies würden die Versandhändler bereits freiwillig tun.

Der Verband verwies auf eine Studie der Universität Bamberg, auf die auch schon die Grünen selbst sich gestützt hatten. Der Untersuchung zufolge schicken Online-Shopper zwar jedes sechste Paket wieder an den Händler zurück - 92 Prozent dieser Rücksendungen werden aber tatsächlich weiterverkauft. Lediglich vier Prozent werden demnach entsorgt. Der Rest wird industriell wiederverwertet oder gespendet.

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