Die Mindestlöhne des Kiosk- und Brezelkonzerns Valora sollen künftig auch für die selbstständigen Agenturpartner gelten - zumindest für diejenigen, die neu einen Vertrag mit Valora abschliessen. Das sieht der ausgehandelte Gesamtarbeitsvertrag vor.
Mit dem neuen GAV werden die Arbeitsbedingungen verbessert.
Mit dem neuen GAV werden die Arbeitsbedingungen verbessert. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizer Handels- und Logistikkonzern Valora will Agenturpartner künftig an Mindestlöhne binden.
  • Dies sieht der neue Gesamtarbeitsvertrag vor, der im Januar 2018 in Kraft treten wird.
  • Mit dem neuen GAV werden auch die Arbeitsbedingungen verbessert.

Die Valora Gruppe und der Kaufmännische Verband (kfmv) haben die Verhandlungen für den neuen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen, wie beide gemeinsam am Diensttag mitteilten. Die Sozialpartnerschaft wurde Ende 2016 vereinbart, nachdem es zum Eklat zwischen dem Konzern und der Gewerkschaft Syna gekommen war. Syna forderte höhere Löhne und eine Anwendung des GAV bei den Agenturen, bei denen Dritte den Kiosk betreiben.

Diese konnten sich bislang freiwillig dem GAV anschliessen. Ab Januar 2018 sollen die Agenturpartner nun aber bei Neuverträgen verpflichtet werden, die jeweils aktuellen Mindestlöhne des Valora-GAV einzuhalten, wie aus der Mitteilung hervorgeht.

Höhere Löhne

Auch bei den Löhnen und dem Vaterschaftsurlaub bringt der neue GAV Verbesserungen. So wird der Vaterschaftsurlaub von fünf auf zehn Tage verdoppelt. Bei den Löhnen gibt es zusätzlich zu den bereits im April angekündigten Erhöhungen weitere Anhebungen. Für Angestellte mit einer zwei- oder dreijährigen Berufsausbildung soll 2018 ein um 50 Franken höherer Mindestlohn gelten. 2019 soll der Mindestlohn um weitere 50 Franken steigen.

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