Im März muss die Steuererklärung eingereicht werden. Nau zeigt, mit welchen Abzügen Sie Geld sparen können.
Steuerspezialist Markus Stoll
Dass dies nicht umgekehrt möglich ist, stört einige Bernerinnen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis Ende März muss in den meisten Kantonen die Steuererklärung eingereicht werden.
  • Nau zeigt, wo Sie Abzüge geltend machen können.
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Möglicherweise haben Sie es verdrängt. Doch langsam ist es an der Zeit, die Steuererkärung auszufüllen. Berner müssen sich beeilen. Ihre Frist läuft bereits am 15. März ab. Zürcher hingegen haben noch bis am 31. März Zeit.

Doch egal wo Sie wohnen: Nau hat mit dem Vergleichsportal Comparis ein paar Tipps zusammengestellt, damit die Steuerrechnung nicht höher ausfällt als nötig.

Alimente und UnterhaltsbeiträgeUnterhaltszahlungen an Ex-Partner und Alimente sind anerkannte Steuerabzüge. Die Abzüge müssen belegt werden. Und Alimente an volljährige Kinder können nicht abgezogen werden.

Fahrtkosten
Wer mit dem ÖV zur Arbeit fährt, kann dies abziehen. Allerdings höchstens 3000 Franken. Autokosten können nur in Ausnahmefällen abgezogen werden. Etwa wenn die ÖV-Haltestelle zu weit von Wohnort oder Arbeitsplatz entfernt ist.

Kinderbetreuung
Die Kosten für die Betreuung von Kindern durch Krippen oder Tagesmütter drücken die Steuerlast. Maximalbetrag bei der Bundessteuer: 10'100 Franken.

Spenden
Bund und Kantone erlauben Abzug für Spenden. Allerdings nur für gemeinnützige Organisationen. Die Zuwendungen dürfen zudem nicht mehr als 20 Prozent des Nettoeinkommens betragen.

VerpflegungKönnen Sie zwischen den Arbeitspausen nicht nach Hause gehen? Dann dürfen Sie die Verpflegungskosten abziehen. Im Kanton Zürich sind es 15 Franken pro Arbeitstag. Aber höchstens 3200 Franken jährlich.

Versicherungsprämien
Krankenkassenprämien, wie Kosten für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherungen kann man abziehen. Schade: In fast allen Kantonen entspricht die zulässige Maximalpauschale kaum den wirklichen Kosten.

VorsorgeWer in die Säule 3a einzahlt, kann dies abziehen. Allerdings liegt bei Angestellten der Maximalbetrag bei 6'768 Franken.

Zinsen für Kredite
Hypotheken und Zinsen von Privatkrediten können die Steuerbelastung senken. Leasingkosten hingegen nicht.

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