Im Kampf gegen das Coronavirus hat der Bundesrat eine Homeoffice-Pflicht eingeführt. Diese wird ab Montag aufgehoben – allerdings vorerst mit Einschränkungen.
Homeoffice
Die Medienbrache könnte durch den Druck einige Talente verlieren. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Homeoffice-Pflicht fällt für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter regelmässig testen.
  • Geimpfte Personen müssen sich nicht testen lassen.

Seit Mitte Januar gilt in der Schweiz eine Homeoffice-Pflicht. Da die Coronavirus-Fallzahlen seit Wochen stark zurückgehen, wird ab Montag die Pflicht wieder zu einer Empfehlung umgewandelt.

Das gilt allerdings nur für Betriebe, die einmal pro Woche ihre Mitarbeiter auf das Coronavirus testen. Die Kosten für die repetitive Testung in den Unternehmen übernimmt der Bund. Geimpfte Personen müssen sich nicht testen lassen.

Alain Berset
Coronavirus: Bundesrat Alain Berset lockert die Massnahmen. - keystone

Der Bundesrat geht damit auf die Forderungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands nicht ein. Dieser verlangte eine bedingungslose Aufhebung der Pflicht. Der Verband befürchtet je nach Betrieb grosse Ungleichheiten.

Für Firmen, die ihre Mitarbeiter nicht regelmässig testen, gilt weiterhin eine Homeoffice-Pflicht. Jegliche Homeoffice-Regeln sollen gemäss Bundesrat wegfallen, sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten.

Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

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