Weil Arbeitgeber sie nicht aufbieten, haben Putzfrauen Lohnausfälle. Rechtlich hätten sie aber einen Anspruch darauf.
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Eine Putzfrau bei der Arbeit (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen der Corona-Krise werden Putzfrauen weniger oder nicht mehr aufgeboten.
  • Privathaushalte gelten als Arbeitgeber und sind zur Lohnzahlung verpflichtet.
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Die Corona-Krise trifft viele Schweizer ganz unterschiedlich. Aktuell kämpfen viele Putzfrauen um ihren Lohn.

Das Problem: Haushalte sagen ihnen Einsätze ab. In vielen Fällen wird der Lohn nicht weiterbezahlt. «Mir haben zwei Arbeitgeber auf unbestimmte Zeit abgesagt, bei meinen Kolleginnen waren es noch viel mehr», sagt Elisa, eine Reinigungskraft aus Portugal, dem «Kassensturz».

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Auch im Normalfall sind die Löhne von Putzfrauen nicht sehr hoch. - dpa

So geht es auch Maribel, welche einen Grossteil ihres Lohns mit dem Reinigen von Privathäusern verdient. «Arbeitgeber sagten, solange das Coronavirus da sei, solle ich nicht putzen kommen, sie wollen niemand Fremdes im Haus haben», erklärt sie im Beitrag.

Unia kennt das Problem

Bei der Gewerkschaft Unia ist das Problem bekannt. Gewerkschafterin Ana Maria Pica sagt gegenüber dem «Kassensturz»: «Die Arbeitgeber haben die Putzfrauen einfach nicht mehr aufgeboten und sagten, sie melden sich, wenn sie wieder kommen sollen.» Viele würden in dieser Zeit keinen Lohn bezahlen.

Der Lohnausfall ist für Reinigungskräfte besonders hart. Denn selbst im Normalfall kommen sie mit ihrem Einkommen oft nur knapp über die Runde.

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Rechtlich gelten Privathaushalte als Arbeitgeber, wenn sie eine Putzfrau beschäftigen. (Symbolbild) - Keystone

Aus rechtlicher Sicht ist der Fall klar, wie Arbeitsrechtsprofessor Roger Rudolph erklärt: «Man kann Arbeitgeberpflichten nicht umgehen.»

Auch wenn es möglicherweise gute Gründe für eine Absage gebe, sei der Privathaushalt verpflichtet, das vertragliche Pensum zu erfüllen. «Das heisst, auch wenn man die Putzfrau nicht beschäftigt, muss man den Lohn für diese Zeit bezahlen.»

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