Den zulässigen Höchstzinssatz für Konsumkredite berechnet die Schweiz ab dem 1. Juli nach dem dreimonatigen Saron und nicht mehr nach dem Dreimonatslibor. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Konsumkreditverordnung am Mittwoch gutgeheissen.
Schweizerische Nationalbank
Der Schriftzug der SNB. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wechsel zum Saron als Referenzzinssatz erfolgt auf Empfehlung der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

Der Berechnungsmechanismus bleibe gleich, teilte die Landesregierung mit. Der Höchstzinssatz für Konsumkredite errechnet sich aus einem pauschalen Zuschlag von 10 Prozentpunkten auf den Saron. Bei Überziehungskrediten sowie Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption werden pauschal 12 Prozentpunkte aufgeschlagen.

Der Höchstzinssatz wurde bisher jährlich in einer Verordnungsänderung festgelegt. Künftig wird der Zinssatz jährlich überprüft, die Verordnung aber nur noch bei Bedarf geändert. Den Maximalzinssatz für Konsumkredite legt der Bundesrat anhand der neuen Grundlage erstmals auf den 1. Januar 2022 fest.

Der Saron (Swiss Average Rate Overnight) ist ein Interbankzins, zu dem sich Banken untereinander Geld ausleihen. Der Saron wird von der Schweizer Börsenbetreiberin SIX Swiss Exchange berechnet und publiziert.

Der Libor steht international vor der Abschaffung. In der Schweiz wird er durch den Saron ersetzt, viele Banken lösen ihre Libor-Hypotheken mit Saron-Hypotheken ab. Die Finanzmarktaufsicht forderte die Schweizer Finanzinstitute auf, die Umstellung bis Ende 2021 anzugehen.

Der Libor-Zins war in Verruf geraten, nachdem bekannt wurde, dass er lange Zeit von Banken manipuliert worden war. Der sogenannte Libor-Skandal beschäftigte Gerichte und Strafverfolger danach über Jahre hinweg. Im Gegensatz zum Libor orientiert sich der Saron an tatsächlich getätigten Transaktionen und ist transparenter.

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