Im Streit um ein Patent für die Herstellung von Waschmittel auf Basis hiesiger Öle hat die Luzerner Seifenherstellerin Good Soaps vor Gericht einen Sieg eingefahren. Die Klage des deutschen Konzerns Werner & Mertz gegen die Patenterteilung wurde abgewiesen.
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Ein Mann wäscht sich mit Seife die Hände. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klägerin hatte behauptet, die Gründerin von Good Soaps habe ihr die Erfindung des nachhaltigen Rohstoffs für die Seifenproduktion gestohlen.

Das sieht das Bundespatentgericht in St. Gallen anders, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Die Firma Werner & Mertz, die unter anderem Putzmittel der Marke Frosch vertreibt, brachte vor, die deutsche Chemikerin und Good-Soaps-Gründern habe das entscheidende Wissen für die Erfindung 2009 von einem Mitarbeiter von Werner & Mertz erhalten. Die europäische Patentanmeldung dafür müsse daher an den Deutschen Konzern übertragen werden.

Das Gericht hingegen kam in seinem 33-seitigen Urteil zum Schluss, dass der besagte Mitarbeiter der Chemikerin damals nichts mitgeteilt habe, was diese nicht bereits wusste. Somit könne er ihr auch nicht das «Grundkonzept» der Erfindung gemäss Streitpatentanmeldung übermittelt haben. Es wies die Klage vollumfänglich ab.

Die Klägerin muss die Gerichtsgebühr von 60'000 Franken bezahlen. Zudem wurde sie verurteilt, der Beklagten eine Parteienentschädigung von 70'000 Franken zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil des Bundespatentgerichts O2019_001 vom 16. März 2022)

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