Die Schweizerische Bankiervereinigung und Transparency International Schweiz begrüssen die vom Bundesrat geplante Revision der Geldwäschereigesetzgebung.
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Die geplanten neuen Massnahmen des Bundesrates gegen Geldwäsche stossen auf Zustimmung. - keystone

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und Transparency International Schweiz haben die vom Bundesrat geplante Revision der Geldwäschereigesetzgebung begrüsst. Die Vorlage gehe zentrale Mängel an. Und die Schweiz sende damit ein wichtiges Signal an die internationale Gemeinschaft.

«Ein starkes, umfassendes Abwehrdispositiv im Bereich der Geldwäscherei ist für einen stabilen Finanzplatz zentral,» schrieb die SBVg am Mittwoch. Ein Register der wirtschaftlich Berechtigten ist laut SBVg dabei aus Sicht der Finanzbranche zielführend, sofern es für alle Beteiligten einen Mehrwert generiert.

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Laut SBVg sind die Massnahmen gegen Geldwäsche zentral für einen stabilen Finanzplatz Schweiz. (Symbolbild) - keystone

Darüber hinaus sollen Massnahmen zur Stärkung des aktuellen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei in die Vorlage fliessen. Dies seien beispielsweise Anpassungen im Bereich der Beratungsberufe. Der Finanzplatz Schweiz fusse auf einem Umfeld mit hoher Rechtssicherheit, darum würden die Anpassungen «dezidiert unterstützt», stellte die SBVg weiter fest.

«Zentrale Mängel angegangen»

Die Vernehmlassungsvorlage gehe zentrale Mängel im Schweizer Anti-Geldwäschereidispositiv an. Sie sei deshalb in vielen Punkten zu begrüssen, teilte Transparency am Mittwoch mit.

Das vorgesehene Register der wirtschaftlich Berechtigen an juristischen Personen werde wesentlich zu einer verbesserten Prävention und Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei beitragen. Auch die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf Anwälte, Notare oder Treuhänder sei zu begrüssen.

Transparency wünscht Nachbesserungen

In wichtigen Bereichen brauche es aber noch Verbesserungen: Insbesondere sollten das Register der wirtschaftlich Berechtigen auch für Medien und NGO zugänglich sein. Zudem sollten auch Anwälte bei Geldwäschereiverdacht konsequent einer Meldepflicht unterliegen.

«Jede Regelung ist nur so gut, wie die Aufsicht darüber», schrieb Transparency. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufsicht über die Anwälte überzeuge deshalb noch nicht: Eine Aufsicht durch die 26 kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörden sei kompliziert und führe zu uneinheitlicher Praxis.

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