Europäischer Gerichtshof entscheidet über Aphrodisiaka als Nahrungsmittel
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (9.30 Uhr) über die Frage, ob Aphrodisiaka Nahrungsmittel sind.

Das Wichtigste in Kürze
- Das höchste niederländische Gericht legte dem EuGH im April 2019 die Frage vor, ob laut europäischem Recht alle zum Verzehr bestimmten Erzeugnisse als Nahrungsmittel gelten..
Hintergrund ist ein Steuerstreit in den Niederlanden. Ein Erotikshop verkaufte dort Mittel zur Steigerung des sexuellen Verlangens und wandte den für Lebensmittel geltenden ermässigten Mehrwertsteuersatz an. Als die Behörden dies beanstandeten, klagte die Betreiberin. (Az. C?331/19)
Das höchste niederländische Gericht legte dem EuGH im April 2019 die Frage vor, ob laut europäischem Recht alle zum Verzehr bestimmten Erzeugnisse als Nahrungsmittel gelten. Der zuständige Generalanwalt Maciej Szpunar vertrat in seinem Gutachten die Ansicht, dass Aphrodisiaka keine Nahrungsmittel seien. Die EuGH-Richter sind nicht an die Gutachten der Generalanwälte gebunden, folgen ihnen aber oft.