Bundesverwaltungsgericht verhandelt weitere Klagen zum Fehmarnbelttunnel

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Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich ab Dienstag (9.00 Uhr) mit zwei weiteren Klagen zum Fehmarnbelttunnel.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fehmarnbelttunnel soll Deutschland und Dänemark ab 2029 verbinden..

Die Stadt Fehmarn klagt wegen des Brandschutzes, ein Landwirt will entschädigt werden. (Az. 9 A 6.19 und 9 A 10.19)

Der Fehmarnbelttunnel soll Deutschland und Dänemark ab 2029 verbinden. Gegen den deutschen Planfeststellungsbeschluss laufen allerdings mehrere Verfahren. Am Dienstag geht es darum, ob die Fehmarner Feuerwehr für den Brandschutz zuständig sein wird. Das Landesverfassungsgericht in Schleswig entschied, dass das Land zwar die Zuständigkeit für den Brandschutz erweitern, aber die Mehrkosten selbst übernehmen muss. Der klagende Landwirt im zweiten Verfahren möchte Entschädigung für die Nutzung seines Grundstücks zum Tunnelbau. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt aktuell eine weitere Klage von Umweltverbänden und Fährunternehmen. Das Urteil in allen drei Fällen wird für den 3. November erwartet.

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