BLS will zwei Fernverkehrslinien nun doch nicht übernehmen

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    Bern,

    Das Berner Bahnunternehmen BLS plant nun doch ohne Fernverkehr. Grund dafür ist ein hängiges Verfahren der SBB.

    Die BLS wird nun doch nicht Interregio-Züge von Bern nach Biel und nach Olten einsetzen. (Archivbild)
    Die BLS wird nun doch nicht Interregio-Züge von Bern nach Biel und nach Olten einsetzen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die BLS geht bis 2020 nicht in den Fernverkehr zurück.
    • Grund dafür ist ein hängiges Verfahren der SBB.

    Vor einem Jahr sprach das Bundesamt für Verkehr (BAV) der BLS zwei Fernverkehrslinien zu. Nun will das Berner Bahnunternehmen diese doch nicht übernehmen. Die BLS plant das Jahr 2020 ohne Fernverkehr.

    Die BLS begründet ihren Entscheid mit einem Verfahren, das vor Bundesverwaltungsgericht hängig ist. Das Gericht habe entschieden, einer Beschwerde der SBB gegen die Erteilung der Fernverkehrskonzession für die beiden Linien an die BLS die aufschiebende Wirkung nicht zu entziehen.

    BLS plant erst 2020 Rückkehr in den Fernverkehr

    Daher könne der Wechsel der beiden Linien von der SBB zur BLS erst erfolgen, wenn das Bundesverwaltungsgericht definitiv entschieden habe. Auch bei einem Entscheid in ihrem Sinn, könne die BLS die beiden Linien erst beim Fahrplanwechsel im Dezember 2020 übernehmen.

    Deshalb plane sie nun das kommende Jahr ohne Fernverkehr. Es geht um die Linien Bern-Biel und Bern-Burgdorf-Olten. Im Juni vergangenen Jahres hatte das BAV diese beiden Interregio-Linien der BLS zugesprochen. Die SBB sprachen in der Folge von einem verkehrspolitisch bedeutenden Systemwechsel und reichten gegen die Konzessionsvergabe Beschwerde ein.

    Die SBB findet, die Einführung eines Mehrbahnmodells im Fernverkehr würde weit reichende Folgen für die öffentlichen Verkehrsbetriebe haben. Bisher habe sich die Politik für eine Mehrbahnenlösung im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr ausgesprochen, aber für eine Einheitskonzession für den Fernverkehr.

    Die Vergabe von Teilstrecken im Fernverkehr müsse vom Gesetzgeber zuerst entschieden werden, findet die SBB.

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