Ein Ex-Kadermitglied der Falcon Private Bank erhielt ein Berufsverbot. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil im Zusammenhang mit dem Geldwäscherei-Fall.
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Das Bundesgerichtsurteil gegen das Ex-Kader der Falcon Private Bank ist doch gültig. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-Kader der Falcon Private Bank wurde der Geldwäscherei beschuldigt und verurteilt.
  • Das Bundesgericht hat deshalb ein zweijähriges Berufsverbot ausgesprochen.
  • Beim 1MDB-Skandal wanderten zwei Milliarden Dollar aus dem malaysischen Staatsfonds.

Der ehemalige General Counsel der Falcon Private Bank wurde zu einem zweijährigen Berufsverbot verurteilt. Dies hat das Bundesgericht bereits Mitte März entschieden, das Urteil jedoch erst jetzt veröffentlicht. Dem Verurteilten wurde eine Verletzung der zentralen geldwäscherei-rechtlichen Pflicht vorgeworfen, wie das Portal «Finews» berichtet.

Im Zuge des 1MDB-Skandals flossen fast zwei Milliarden Dollar aus den malaysischen Staatsfonds über die Konten der Falcon Private Bank. Zwar wurde der Ex-Kader durch seinen Vorgesetzten unter Druck gesetzt, informierte aber trotzdem nicht die Meldestelle für Geldwäscherei.

Das Berufsverbot, welches bereits 2017 verhängt, 2019 vom Bundesverwaltungsgericht aber wieder revidiert wurde, ist somit doch gültig. Damit bleiben dem Ex-Banker noch 14 Monate, in denen er in keinem von der Finma beaufsichtigten Unternehmen arbeiten darf.

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