Die närrische Woche in Luzern ist passé. Tausende Fasnächtler haben in den letzten Tagen die Gassen belebt. Nur das Waffenrecht konnte die Stimmung verderben.
Nach der Fasnacht gehen viele mit einer Strafanzeige nach Hause. Das Waffenrecht verbietet es Fasnächtlern, bestimmte Waffen und auch Attrappen mit sich zu tragen. Denn die Attrappen aus dem Ausland sind kaum von den echten Waffen zu unterscheiden. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Waffenrecht verbietet das Tragen von Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen.
  • Dies gilt auch für kostümierte Fasnächtler, die von der Polizei gebüsst werden.
  • Die Luzerner Polizei hat rund ein Dutzend Waffen oder -attrappen beschlagnahmt.
Man merke sich: Transparente Waffen wie diese Spielzeugrevolver sind erlaubt.
Darum ist auch dieses Spielzeuggewehr zum Jäger-Kostüm erlaubt.
Hingegen verboten ist laut Waffenrecht eine Softair-Pistole, beispielsweise zum James Bond Anzug.
Auch dieser Imitationsrevolver kann zu einer Strafanzeige führen.

Ein Cowboy mit Revolver oder ein SWAT-Mitglied mit Sturmgewehr. Immer wieder tauchen derartige Kostüme an der Fasnacht auf. Das Problem: Es ist verboten.

Luzerner Polizei
Die Luzerner Polizei zieht eine positive Bilanz der Fasnacht 2019. Auch ihre Waffen-Prävention hat Wirkung gezeigt. - Keystone

Das Waffengesetz verbietet konkret das Mittragen von Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen. Das ist nicht etwa neu. Und doch hat die Luzerner Polizei dieses Jahr erstmals davor gewarnt.

«2013 gab es eine Änderung im Gesetz», begründet Josef Rust, Fachbereich Waffen und Sprengstoff. Das Besitzen von Softair- oder Imitationswaffen ist nicht verboten, jedoch ist eine Bewilligung erforderlich.

Das Tragen in der Öffentlichkeit ist hingegen verboten, dafür gibt es keine Bewilligung. «Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass sich das viele Fasnächtler nicht bewusst sind.»

Diese würden immer mehr Waffen oder -attrappen aus dem Ausland bestellen, wo andere Gesetze gelten.

Verdirbt Waffenrecht den Fasnächtlern das Kostüm?

Die Warnung der Luzerner Polizei hat jedenfalls Wirkung gezeigt. Dies ist sich Peti Federer, Sprecher des Lozärner Fasnachtskomitees (LFK), sicher.

Wie er gegenüber Nau erklärte, «kenne ich einige Fasnächtler, die ihre Waffe erstmals zu Hause liessen.»

Dabei gäbe es viele Kostüme, die ohne Waffe nicht authentisch aussehen würden.

Fasnacht Payerne
Für viele gehört eine Waffe schlichtweg zu einem authentischen Kostüm, wie hier an der Fasnacht in Payerne. Doch das Waffenrecht ist strikt. - Keystone

Die Luzerner Polizei wiederum erklärt: «Es ist halt einfach verboten.» Grund sei sicher auch die Verwechselbarkeit. «Der Bürger kann echt von unecht nicht mehr unterscheiden.»

Für Rust ist klar: «In der heutigen Zeit von Anschlägen und Terror ist das nicht zu verantworten.»

So erkennt man eine verbotene Waffe

Die Attrappen sind heute fast identisch zu echten Waffen. Dies ist mitunter der Grund, warum das Waffenrecht angepasst wurde.

Erlaubt sind nur Gegenstände, die sofort als Spielzeugwaffe erkennbar sind. So vor allem transparente Waffen.

Aber: «Viele kaufen eine legale Spielzeugwaffe in der Migros und malen sie danach schwarz an.»

Damit mache man sich laut Waffenrecht schon wieder strafbar. Wer gegen das Verbot verstösst, riskiert eine Strafanzeige und einen Eintrag im Strafregister.

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