Nach dem Vergewaltigungsfall von Emmen LU will Bundesrätin Keller-Sutter die Desoxyribonukleinsäure (DNA) eines Täters genauer analysieren dürfen.
Medienkonferenz von Bundesrätin Karin Keller-Sutter zur genaueren Bestimmung der Täter-DNA.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrätin Karin Keller-Sutter will künftig Täter-DNA detaillierter bestimmen können.
  • Auslöser ist der Vergewaltigungsfall von Emmen LU im Jahre 2015.
  • Bundesrätin Karin Keller-Sutter informierte heute zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes.

Künftig sollen DNA-Test in Kriminalfällen detaillierter ausgewertet werden dürfen. Der Bundesrat will der Strafverfolgung erlauben, aus DNA-Spuren auch äusserliche Merkmale herauszulesen. DNA steht für Desoxyribonukleinsäure.

Mit dieser sogenannten Phänotypisierung können unter anderem die Haar- und Augenfarbe bestimmt werden. Justizministerin Karin Keller-Sutter präsentiert die Einzelheiten zur geplanten Gesetzesänderung.

Auslöser Vergewaltigungsfall in Emmen

Der Bundesrat wollte dies schon im Jahr 2000 ins DNA-Profil-Gesetz schreiben, das Parlament strich aber den Passus wegen Datenschutz-Bedenken. Anders 2016: Ohne Gegenantrag stimmten National- und Ständerat zu, dass bei DNA-Profilen auch persönliche Eigenschaften ausgewertet werden dürfen.

Auslöser war der Vergewaltigungsfall von Emmen LU von 2015, der noch immer ungelöst ist. Im Juli 2015 hatte ein Täter eine junge Frau (26) vom Velo gerissen, vergewaltigt und schwer verletzt. Zwar gibt es DNA-Spuren, doch trotz Massen-DNA-Tests konnte nie eine Übereinstimmung gefunden werden.

Nur bei Verbrechen

Nebst äusserlichen Merkmalen sollen auch die biogeografische Herkunft sowie das Alter des Verdächtigen bestimmt werden dürfen. Allerdings nur bei Verbrechen, betont der Bundesrat. Das heisst: Straftatbestände mit Freiheitsstrafen von mindestens drei Jahren, wie beispielsweise Vergewaltigung, Mord, schwerer Raub oder Geiselnahme.

Den Warnfinger erhebt die Justizministerin auch in einem anderen Punkt. Die Fehlerquoten bei der Bestimmung der verschiedenen Merkmale seien unterschiedlich. Bei der Interpretation der Ergebnisse aus den DNA-Tests ist also Vorsicht geboten. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit entspricht der Verdächtige nicht den Informationen aus dem Labor.

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