Kanton Zürich ergänzt Massnahmen zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen
Zürich erweitert die Massnahmen zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen. 13 Mal täglich rücken die Zürcher Polizeikräfte wegen häuslicher Gewalt aus.
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Das Wichtigste in Kürze
- Jeden Tag müssen Zürcher Polizeikräfte 13 Mal wegen häuslicher Gewalt ausrücken.
- Die Massnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen sollen jetzt erweitert werden.
Durchschnittlich 13 Mal täglich müssen Zürcher Polizeikräfte wegen häuslicher Gewalt ausrücken. Am Donnerstag hat Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) zusammen mit Fachfrauen aus den Bereichen Menschenhandel und Opferberatung zusätzliche Massnahmen vorgestellt, welche die Situation verbessern sollen.
Hälfte der Strafanzeigen wird zurückgezogen
Besonders ins Auge sticht ein neues Lernprogramm, welches Opfer und Täter Hilfestellung bieten soll. Mehr als die Hälfte der Strafanzeigen würden nämlich von den Opfern zurückgezogen, sagt Fehr zur Ausgangslage. «Die Opfer wollen in erster Linie, dass die Gewalt aufhört und nicht, dass der Täter bestraft wird.» Denn: Bussen und Gefängnisstrafen würden zu familiären Problemen führen.
Prävention statt Repression
Deshalb gehe man mit den niederschwelligen Lernprogrammen in Form von Gruppentherapien. «Weg von Repression, hin zu Prävention», so Fehr. Die Programme sollen dem Täter aufzeigen, wie er mit Konfliktsituationen besser umgehen könne.

Pia Allemann, Co-Geschäftsleiterin der Frauenberatungsstelle (BIF) ist von der Methode überzeugt: «Wir finden es sehr gut, wenn diese Programme mehr angewendet werden.» Die Wirksamkeit der Lernprogramme wurde vorab in internationalen Studien evaluiert. «Zudem stehen die Männer länger unter Beobachtung, das wirkt präventiv für unsere Klientinnen»
Stalkingopfer sollen besser geschützt werden
Neu sollen zudem die Gewaltschutzmassnahmen für Stalking-Opfer ausgeweitet werden. Stalker, die in keiner Beziehung zum Opfer stehen sollen neu auch mit einem Kontaktverbot belegt werden können. Dies war vorher nicht möglich.
Ausserdem will der Kanton auch mehr Geld in die telefonische Opferhilfe investieren, um die Hilfeleistungen professioneller anbieten zu können. Die Justizdirektorin beantragt dem Kantonsrat deshalb den jährlichen Beitrag um 1,5 auf 7 Millionen zu erhöhen.