Das neue EU-Waffenrecht bewegt die Schweiz. Am 19. Mai entscheidet das Volk. Ein Kommentar von CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann.
Christlichdemokratische Volkspartei
Nationalrätin Ida Glanzmann (Christlichdemokratische Volkspartei) aus dem Kanton Luzern. - zvg
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 19. Mai findet die Abstimmung zum verschärften Waffenrecht statt.
  • Schweizer Politiker äussern sich in der Rubrik «Stimmen der Schweiz» dazu.

Als Reaktion auf die verheerenden Terrorakte in Europa hat die EU das Waffenrecht verschärft. Der Kauf von Waffen wird erschwert, ihre Rückverfolgbarkeit verbessert und der Informationsaustausch unter den Mitgliedsstaaten verstärkt. Das Hauptziel besteht darin, das Risiko zu senken, dass halbautomatische Waffen auf illegalem Weg in die Hände von Kriminellen und Terroristen gelangen.

Die Schweiz will als Mitglied von Schengen-Dublin diese Anpassung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht nun richtigerweise ebenfalls umsetzen.

Schweizerische Schiesstradition wird gewahrt

Ursprünglich wollte die EU ein völliges Verbot von halbautomatischen Waffen. Um die langjährige Schiesstradition wie auch das Armeewesen in der Schweiz nicht zu gefährden, hat sich der Bundesrat zugunsten der Schützen eingesetzt und der EU zahlreiche Zugeständnisse abgerungen. So muss beispielsweise kein zentrales Waffenregister eingeführt werden, bei Waffenkäufen sind weiterhin keine medizinischen und psychologischen Tests vorgesehen, und es wird auch kein Vereinszwang eingeführt. Armeeangehörige dürfen ihre Waffen nach Dienstende wie bisher übernehmen. Und Jäger sind von den Änderungen sowieso nicht betroffen.

Kurz - die Schweiz hat damit auch weiterhin ein eigenes Waffenrecht, das auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten ist. Neu müssen sich ehemalige Armeeangehörige lediglich als Schützen registrieren lassen. Die Anpassung ist damit harmlos. Ein Nein zur neuen Waffenrichtlinie hingegen wäre brandgefährlich.

Gegner schiessen gegen Schengen-Dublin und gefährden Sicherheit

Auch wenn das Schweizer Waffenrecht durch die Vorlage nur minimal verschärft würde und grundsätzlich alles beim Alten bleibt, lehnen die Gegner, darunter die SVP, die neue Waffenrichtlinie vehement ab. Die SVP führt einen vermeintlichen Kampf für die Souveränität. Dabei steht diese gar nicht zur Disposition. Die Gegner der Vorlage entlarven dabei ihre wahren Absichten: Sie schiessen nicht gegen die neue Waffenrichtlinie, sie schiessen vor allem gegen das Schengen-Dublin-Abkommen und die EU. Das ist wenig überraschend. Überraschend ist jedoch, wie leichtfertig mit der Sicherheit der Schweiz umgegangen wird. Durch ein Nein nehmen die Gegner nämlich den Ausschluss der Schweiz aus Schengen-Dublin in Kauf. Der Schaden, der dadurch entstehen würde, wäre immens: Einerseits geht die Schweiz das Risiko ein, das Waffen vermehrt in falsche Hände geraten. Andererseits wären wir im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität künftig alleine.

Schweiz kann sich bei Terror und Sicherheit keinen Alleingang leisten

Das Schengen-Strafverfolgungssystem ermöglicht der Schweiz Zugang zum Schengener Informationssystem (SIS), einem elektronischen Fahndungsverbund. So wurden dank des SIS im Jahr 2017 fast 600 vermisste Kinder und Erwachsene wiedergefunden und über 4‘000 Personen mit einer verdeckten Registrierung belegt, allesamt vorwiegend Terrorverdächtige. Dabei kann sich die Schweiz bei Terrorbekämpfung und Sicherheit keinen Alleingang leisten. Es ist eine gemeinsame Aufgabe zusammen mit unseren Nachbarn und der EU. International organisierter Terrorismus kann nur international bekämpft werden.

Die Schweiz hat am 19. Mai die Wahl, sich für eine minimal verschärfte EU-Waffenrichtline zu entscheiden, die mit unserem liberalen Waffenrecht in Einklang ist und gleichzeitig die schweizerischen Traditionen bewahrt. Nach der Annahme bleibt die Schweiz weiterhin souverän. Vor allem aber bleibt sie sicher.

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