Zweite Instanz hält an Urteil gegen Journalistin Binswanger fest
Das Basler Appellationsgericht bestätigte eine Geldstrafe für Michèle Binswanger wegen eines verleumderischen Tweets gegen Jolanda Spiess-Hegglin.

Ein Tweet der Journalistin Michèle Binswanger gegen die ehemalige Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin war verleumderisch. Zu diesem Urteil ist das Basler Appellationsgericht am Dienstag gekommen. Die zweite Instanz hielt an einer bedingten Geldstrafe für Binswanger fest.
Das Gericht folgte somit der Meinung der Vorinstanz über den Tweet aus dem Jahr 2020. Medienfreiheit schütze nicht davor, «Falschbehauptungen» aufstellen zu können, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Die Journalistin habe «wider besseren Wissens» einen alten Vorwurf gegen die ehemalige Grüne Zuger Kantonsrätin aufgewärmt.
Binswanger schrieb damals, Spiess-Hegglin bezichtige seit Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung. Dabei bezog sie sich auf einen nicht restlos geklärten Vorfall zwischen Spiess-Hegglin und dem damaligen Kantonsratskollegen Markus Hürlimann (SVP) anlässlich der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014.
Binswanger wegen Verleumdung verurteilt
Der Gerichtspräsident hielt fest, dass diese Vorwürfe gegen Spiess-Hegglin nach zwei rechtskräftigen Urteilen vom Tisch seien. Binswanger, welche den Fall als Journalistin begleitete, hätte dies wissen müssen und habe somit mit ihrem Tweet den Tatbestand der Verleumdung erfüllt, so der Richter.
Das Appellationsgericht reduzierte jedoch die bedingte Geldstrafe aufgrund einer Anpassung zum Einkommen um fünf Prozent. Somit beträgt sie 60 Tagessätze zu 190 Franken. Zudem muss Binswanger eine Parteientschädigung für die Prozesse beider Instanzen bezahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Offen steht noch ein allfälliger Gang zum Bundesgericht. Er werde diese Option noch mit seiner Mandantin besprechen, sagte Binswangers Anwalt gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.