Ein Tunesier griff eine Schwangere in der Zürcher S14 an, bestreitet den Vorfall jedoch vehement. Auch für seine Vorstrafen scheint er Ausreden zu haben.
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Eine S-Bahn in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Tunesier schlug eine Schwangere und wurde zu 25 Monaten Gefängnis verurteilt.
  • Er behauptet jedoch, er habe sie in der S-Bahn gelegentlich berührt.
  • Der Mann meinte auch, seine Ex-Frau hätte diesbezüglich ihre Finger im Spiel.
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Ein Mann, der eine schwangere Frau in der S-Bahn angegriffen hat, wurde vom Bezirksgericht Dietikon zu 25 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach seiner Haftstrafe wird er in seine Heimat Tunesien zurückgeschickt. Das berichtet heute die «Limmattaler Zeitung».

Ein unerwarteter Angriff

Was ist passiert? An einem Frühlingstag im Jahr 2023 wurde eine junge Frau während einer kurzen Zugfahrt Opfer eines brutalen Angriffs. Der Angreifer war ein Mann, den sie als jemanden erkannte, der sie schon einmal verfolgt hatte. Als die S-Bahn in den Bahnhof Urdorf einfuhr, schlug ihr der Mann ins Gesicht und brach ihr das Nasenbein.

Vor Gericht behauptete der heute 38-jährige Tunesier jedoch, dass er die Frau nur «berührt» habe. Er meinte, es war nur ein Missverständnis. Er stritt auch ab, die Frau jemals zuvor gesehen oder verfolgt zu haben.

Nach dem Vorfall leidet das Opfer unter ständiger Angst und hat das Vertrauen in Menschen verloren. Sie hofft jedoch darauf, dass diese Ängste mit der Zeit verschwinden werden.

Die Frau war nicht sein einziges Opfer

Zusätzlich zum Angriff auf die schwangere Frau wurde der Tunesier auch beschuldigt, einen jungen Mann in Birmensdorf überfallen zu haben. Der Angeklagte stritt jedoch auch diese Vorwürfe ab.

Trotz der Behauptungen des Angeklagten verurteilte das Bezirksgericht Dietikon ihn: Wegen versuchtem Raub, einfacher Körperverletzung, mehrfachem Hausfriedensbruch und geringfügigem Diebstahl.

Er wurde zu 25 Monaten unbedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 300 Franken verurteilt. Nach seiner Haftstrafe wird er für sechs Jahre aus dem Schengen-Raum ausgewiesen.

Angeklagter ist achtfach vorbestraft

Der Tunesier ist achtfach vorbestraft und hat bereits zwei Vorstrafen aus dem Jahr 2022, die nur bedingt ausgesprochen wurden. Trotz eines minderjährigen Kindes in der Schweiz gilt er nicht als Härtefall. Er hat auch kaum Kontakt zu seinem Kind.

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