In der Stadt Zürich gibt es neue Regeln für Beiträge an die Entwicklungshilfe. Maximal darf 1 Steuerprozent ausgegeben werden. In schlechten Zeiten kann der Betrag entfallen. Die Stimmberechtigten haben den Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative deutlich angenommen.
Solothurn
Die Solothurner Pflegetaxen-Bemessung wurde bestätigt. (Symbolbild) - Pixabay

56'844 Stimmberechtigte legten ein Ja in die Urne, 24'653 ein Nein. Dies entspricht einem Ja-Stimmen-Anteil von 69,7 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 36 Prozent.

Die Volksinitiative «Ein Prozent gegen die globale Armut (1%-Initiative)» verlangte, dass die Stadt Zürich pro Jahr ein Prozent ihres Budgets für die finanzielle Unterstützung von Entwicklungsorganisationen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit einsetzt. Auch sollte sich die Stadt beim Bund und beim Kanton Zürich dafür einsetzen, dass auch diese ihre Unterstützungsleistungen erhöhen.

Die Stadtregierung und das Stadtparlament lehnten die Initiative jedoch ab. Das Parlament arbeitete einen Gegenvorschlag aus. Dieser sieht ebenfalls Unterstützungsleistungen für Entwicklungsorganisationen vor, legt aber neben einer Obergrenze auch eine Untergrenze fest, und zwar abhängig von der jeweiligen Finanzlage.

Die Stadt wird demnach jährlich mindestens 0,3 und maximal 1 Steuerprozent dafür ausgeben. Aktuell entspricht dies einem jährlichen Betrag von rund 5 bis 18 Millionen Franken. Zudem ist eine Ausnahmeregelung für finanziell schlechte Jahre vorgesehen, in der die Beiträge tiefer ausfallen oder ganz wegfallen können.

Gestützt auf einen Gemeindebeschluss, dem die Stimmberechtigten 1972 zustimmten, unterstützt die Stadt Zürich heute schon Entwicklungsorganisationen im Umfang von maximal 1 Steuerprozent. Diese Regelung sieht aber weder eine Untergrenze vor, noch berücksichtigt sie die aktuelle finanzielle Situation der Stadt. Der Gegenvorschlag beinhaltet deshalb auch die Aufhebung dieses Gemeindebeschlusses.

Nachdem das Initiativkomitee die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen hatte, wurde lediglich über den nun angenommenen Gegenvorschlag abgestimmt.

Die Befürworter (SP, Grüne, GLP, AL und EVP) bezeichneten die Vorlage als Zeichen der Solidarität mit den ärmsten Regionen der Welt. Nach Ansicht der Gegner (FDP und SVP) ist Entwicklungshilfe keine kommunale Aufgabe.

Die Stadtzürcher Stimmberechtigten haben noch drei weitere Vorlagen klar angenommen. So kann die Schulanlage Allmend für rund 250 Schülerinnen und Schüler in Wollishofen gebaut werden.

Der dafür nötige Objektkredit über 57,3 Millionen Franken wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 89,1 Prozent angenommen. Vom Kredit entfallen 43,7 Millionen Franken auf den Bau der Schulanlage, 4,9 Millionen auf die Erstellung einer Passerelle und 8,7 Millionen auf die Übertragung des Grundstücks vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen.

Eine Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen muss auch bei der Vorlage zum Sozialzentrum Wipkingerplatz erfolgen. Die Stadt kann nun in einer eigenen Liegenschaft an der Röschibachstrasse ihr Sozialzentrum für die Kreise 6 und 10 einrichten. Das bestehende in einem Mietobjekt an der Hönggerstrasse ist zu klein geworden.

Mit 55'991 Ja-Stimmen gegen 24'602 Nein-Stimmen angenommen wurde der Objektkredit von knapp 60 Millionen Franken. Rund die Hälfte davon wird für die Umbaukosten an der Röschibachstrasse benötigt, die andere Hälfte für die Übertragung der Liegenschaft ins Verwaltungsvermögen.

Ein Ja aus der Stadt gab es auch zur «Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich (FOR)». Die kriminaltechnischen Abteilungen von Stadt- und Kantonspolizei waren 2010 im Forensischen Institut Zürich (FOR) organisatorisch zusammengelegt worden.

Nun wird auch die Rechtsform angepasst. Da es sich um eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Kanton und Stadt Zürich handelt, müssen beide Gemeinwesen zustimmen. Nach dem Ja der Stadtzürcher Stimmberechtigten mit 89 Prozent Ja-Stimmen-Anteil, muss nun der Regierungsrat die Vereinbarung und die notwendigen kantonalen Gesetzesänderungen dem Kantonsrat unterbreiten.

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