Das Zürcher Bezirksgericht hat eine Frau verurteilt, die verwahrloste Wohnungen zu Wucherpreisen angeboten hatte. Die Frau fordert nun einen Freispruch.
vincenz
Das Bezirksgericht Zürich. - sda
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau in Zürich soll verwahrloste Wohnungen zu Wucherpreisen vermietet haben.
  • Vom Bezirksgericht wurde sie zu einer teilbedingten Freiheitstrafe verurteilt.
  • Nun fordert sie einen Freispruch, am Ungezieferbefall seien die Mieter schuld.

Eine 58-jährige Vermieterin hat am Zürcher Obergericht jegliche Wucherpreise abgestritten. Sie habe sich am Markt orientiert. Dass es in einer Wohnung zu Ungezieferbefall kam, sei auf Fahrlässigkeit der Mieter zurückzuführen.

Die Frau präzisierte an der Verhandlung am Donnerstag, dass sie die 7-Zimmer-Wohnung in Zürich nur gemietet habe. Die bis zu elf Bewohner seien ihre Untermieter gewesen. Dass sie mit den im Schnitt rund 900 Franken teuren Zimmern gezielt sozial Schwache angesprochen hatte, stritt sie bei der Befragung ab.

Freispruch gefordert

In der Wohnung wurde Rattenkot nachgewiesen, sie war zudem von Kakerlaken befallen. Diese seien jedoch im ganzen Haus gewesen, behauptete die Beschuldigte. Und die Ratten seien wegen den Mietern ins Haus gekommen. Diese hätten oft die Balkontüre offen gelassen und Essensreste draussen in einem Sack deponiert.

Die Chinesin fordert deshalb einen Freispruch. Sie habe die Wohnung in Ordnung gehalten. Ihre Mietpreise seien zudem tiefer gewesen als vergleichbare.

Am Nachmittag folgt das Plädoyer des Verteidigers. Das Bezirksgericht hatte sie wegen Wuchers zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FreispruchFranken