Stadt Zürich

    Zürcher Staatsanwaltschaft klagt gewalttätigen Autodieb an

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen einen 21-jährigen Franzosen Anklage erhoben. Er soll einer Frau in Dübendorf gewaltsam ein Auto geraubt haben.

    Ein 21-jähriger Franzose wird sich unter anderem wegen Raubs vor dem Bezirksgericht Uster verantworten müssen. Er soll einer Frau in Dübendorf gewaltsam ein Auto geraubt haben. (Symb...
    Ein 21-jähriger Franzose wird sich unter anderem wegen Raubs vor dem Bezirksgericht Uster verantworten müssen. Er soll einer Frau in Dübendorf gewaltsam ein Auto geraubt haben. (Symb... - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

    Der Beschuldigte muss sich wegen Raubes und weiterer Delikte vor dem Bezirksgericht Uster verantworten, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Die Anklage fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Landesverweisung von sieben Jahren.

    Dem Franzosen wird vorgeworfen, im Februar 2026 mit zwei Komplizen in Egerkingen SO in eine Liegenschaft eingedrungen zu sein und einen Lieferwagen gestohlen zu haben. Danach fuhr das Trio laut Anklage nach Wil SG, wo der Diebstahl eines Autos nach einem Einbruch in ein Autohaus jedoch scheiterte.

    Daraufhin folgten die Täter einem Mercedes bis in eine Dübendorfer Sammelgarage. Dort entwendeten sie der Fahrerin das Auto unter Gewaltanwendung und flüchteten mit teils massiv übersetzter Geschwindigkeit durch die Stadt Zürich in Richtung Westen.

    Ein Täter weiterhin flüchtig

    Zwei der Täter konnten nach einer kurzen Fahndung in Oberentfelden AG verhaftet werden. Das Verfahren gegen den zur Tatzeit 17-jährigen Mitbeschuldigten wurde von der Zürcher Jugendanwaltschaft bereits abgeschlossen.

    Dem erwachsenen Hauptbeschuldigten werden aus dem Jahr 2025 zudem weitere Autodiebstähle in den Kantonen Aargau und St. Gallen angelastet. Die dritte tatverdächtige Person befindet sich noch immer auf der Flucht. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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    Kommentare

    User #4399 (nicht angemeldet)

    Jugendstrafe. Ohne kommentar.

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