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    Zürcher Regierungsrat ist gegen Vorkaufsrecht für Gemeinden

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    Der Zürcher Regierungsrat lehnt die kantonale Wohnbau-Initiative ab und schlägt stattdessen eine Erhöhung des Rahmenkredits vor.

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    Der Zürcher Regierungsrat lehnt die kantonale Wohnbau-Initiative ab. (Archivbild). - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Der Zürcher Regierungsrat lehnt die kantonale Wohnbau-Initiative ab. Die Initiative sieht ein Vorkaufsrecht an Grundstücken für Gemeinden vor. Der Regierungsrat schlägt stattdessen vor, den Rahmenkredit für Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung von 180 auf 360 Millionen Franken zu erhöhen.

    Der Regierungsrat hält das in der Volksinitiative vorgesehene Vorkaufsrecht für Gemeinden für einen zu schweren Eingriff in die Eigentumsrechte, wie er am Freitag mitteilte. Er empfiehlt die Initiative deshalb zur Ablehnung.

    Stattdessen will die Regierung mit einem Gegenvorschlag den gemeinnützigen Wohnungsbau stärken. Dazu soll der Rahmenkredit für Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung von 180 Millionen auf 360 Millionen verdoppelt werden.

    Gemeinde-Vorkaufsrecht als Streitpunkt

    Die Initiative will den Gemeinden die Möglichkeit geben, das Vorkaufsrecht an Grundstücken zur Förderung des gemeinnützigen Wohnens sowie von Alterswohnungen in einem Erlass zu regeln. Soll ein Grundstück dann unter Privaten verkauft werden, kann die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausüben, und es zu den vereinbarten Konditionen kaufen.

    Nach Ansicht des Regierungsrats führt ein solches Vorgehen zu einer Benachteiligung von privaten Unternehmen auf dem Immobilienmarkt. Zudem würden dadurch keine zusätzlichen günstigen Wohnungen geschaffen.

    Erhöhung des Rahmenkredits als Lösung

    Mit der Erhöhung des Rahmenkredits für die Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung will der Regierungsrat stattdessen die Bautätigkeit fördern.

    Neben der Erhöhung des Kredits soll auch die entsprechende Verordnung angepasst werden, so dass künftig Darlehen in der Höhe von bis zu 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten gewährt werden können. Aktuell sind es maximal 20 Prozent.

    Als Nächstes wird sich der Kantonsrat mit der Initiative und dem Gegenvorschlag befassen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.

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