Zürcher Anklägerin fordert lebenslängliche Freiheitsstrafe für Mord
Die Zürcher Staatsanwältin fordert lebenslange Haft für den mutmasslichen Mörder einer Prostituierten in Richterswil ZH.

Die Staatsanwältin hat für die Tötung einer Prostituierten in Richterswil ZH eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Der Beschuldigte habe den Tod des Opfers gewollt, die Tat sei als Mord zu werten.
Es gebe keinen Zweifel, dass der 38-Jährige die Frau tötete, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch. Sein 20-minütiger Notruf belaste ihn schwer. Darin habe er unter anderem gesagt, die Frau sei tot wegen seiner Schläge, sie habe ihn bestohlen und er habe sie «mit allem drum und dran geschlagen». Er sei immer gewalttätiger geworden.
Der Beschuldigte bagatellisiere seinen Tatbeitrag massiv. Die schweren Verletzungen könnten nur durch ihn verursacht worden sein, er sei mit dem Opfer alleine in der Wohnung gewesen. «Er war ihr körperlich überlegen, die Frau hatte auch gar keinen Grund, ihn anzugreifen», sagte sie.
Verteidigung des Beschuldigten
Die Tötung sei ein «Overkill» gewesen, sagte die Staatsanwältin. Sowohl die Schläge als auch das Würgen hätten zum Tod geführt. Die Verletzungen der Frau seien massiv gewesen. «Er wollte die Herausgabe des Geldes aus ihr herausprügeln», sagte die Staatsanwältin. Er habe völlig kaltblütig und menschenverachtend gehandelt.
Der Beschuldigte sagte zuvor, er habe «hundertprozentig» nicht mit einem Messer zugestochen oder ihren Kopf auf den Boden geschlagen. An vieles könne er sich aber nicht mehr erinnern, «alles ist verschwommen». Die schweren Verletzungen könne er sich nicht erklären, er habe aber «etwa eine halbe Stunde» versucht, sie wiederzubeleben. Es tue ihm alles «mega leid».
Er sei in Panik geraten, habe wegen des vermeintlich gestohlenen Geldes Angst gehabt und weil er sie betrogen habe, seine Partnerin zu verlieren. «Ich dachte, mein Leben sei vorbei», sagte er. Es sei zum Streit mit dem Opfer gekommen. Zuvor hätten sie sich gut unterhalten.