Zuger Strafgericht begründet Urteil zum Fall Oberägeri
Im Fall eines Grundstückhandels am Ägerisee hat das Zuger Strafgericht die schriftliche Begründung des im Juni gefällten Urteils vorgelegt. Abgeschlossen ist der Fall damit nicht.

Staatsanwaltschaft, Privatklägerschaft und Beschuldigte haben beim Strafgericht Berufung gegen das Urteil vom 10. Juni angemeldet, wie aus dem am Samstag veröffentlichten, 343 Seiten dicken Urteil hervorgeht. Sie können nun, nachdem die Begründung schriftlich vorliegt, beim Obergericht eine Berufungserklärung einreichen.
Mindestens eine Prozesspartei wird dies auch tun, wie eine Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ergab. Andere Prozessparteien prüfen noch die Urteilsbegründung oder äusserten sich nicht dazu.
Bei dem Fall geht es um zwei zusammenhängende Grundstücke am Ägerisee. Sie gehörten einer Familienholding. Schwester und Bruder waren sich uneins, was damit passieren sollte. 2017 verkaufte die Holding auf Betreiben des Bruders die Anwesen für 16 Millionen Franken. Die Schwester reagierte mit einer Strafanzeige.
Das Strafgericht kam zum Schluss, dass der Verkauf rechtens war. Der Bruder als Verwaltungsrat der Familienholding und deren Verwaltungsratspräsident hätten indes pflichtwidrig gehandelt.
Das Gericht befand, die beiden Männer hätten sich nicht an das vereinbarte Verkaufsprozedere gehalten. Weil sie möglichst schnell verkaufen wollten, hätten sie nicht versucht, einen zuvor erwarteten, höheren Preis herauszuholen.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Familienholding wegen des zu tiefen Preises um mindestens 3 Millionen Franken geschädigt worden sei. Das Gericht stellte aber fest, die Staatsanwaltschaft habe den Nachweis nicht erbracht, dass die Liegenschaften tatsächlich für mindestens 19 Millionen Franken hätten verkauft werden können.
Das Gericht verurteilte deswegen den Bruder, der Verwaltungsrat der Familienholding war, und deren Verwaltungsratspräsidenten, im Falle des Verkaufs nur wegen versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung. Wegen einer weiteren Tätigkeit im Rahmen der Familienholding wurden sie aber wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt. Das Gericht verhängte bedingte Freiheitsstrafen von zwei Jahren und bedingte Geldstrafen.
Ein beteiligter Treuhänder wurde der Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen bestraft. Freigesprochen wurde der Käufer der Liegenschaften, dies weil ein Deliktsbetrag aus dem Grundstückhandel nicht nachgewiesen worden ist.






