Zug stimmt über Offenlegung von Politikfinanzierung und ein durchgehendes Veloverkehrsnetz ab.
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Die Stadt Zug. Regierung und Parlament sind der Ansicht, dass das Anliegen nicht auf Verfassungsstufe zu regeln sei. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Zuger Bevölkerung wird am 9. Juni über eine Verfassungsinitiative zur Offenlegung der Politikfinanzierung sowie einen entsprechenden Gegenvorschlag befinden. Des Weiteren muss sie einen Entscheid über ein durchgehendes Veloverkehrsnetz im Kanton fällen.

Die Verfassungsinitiative der Alternative – die Grünen (ALG) umfasst die Offenlegung der Finanzierung der im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, ihrer Kampagnen im Hinblick auf kantonale Wahlen und Abstimmungen sowie die Offenlegung von Interessenbindungen der Amtsinhaber und Kandidierenden, wie aus den Abstimmungsunterlagen hervorgeht.

Spenden Privater von über 5000 Franken und Spenden von Unternehmen über 1000 Franken sollen künftig offengelegt werden. Laut Initiativkomitee seien diese Informationen zentral für die Meinungsbildung. Die Bevölkerung solle wissen, über wie viel Geld die Parteien verfügten und wer ihre Geldgeber seien.

Regierung und Parlament sind der Ansicht, dass das Anliegen nicht auf Verfassungsstufe zu regeln sei. Mit einem «schlankeren» Gegenvorschlag wollen sie ausschliesslich die Grundsätze der Initiative bezüglich Finanzierung und Interessenbindung verankern. Die konkrete Ausgestaltung – beispielsweise Franken-Schwellenwerte – gehört ihrer Meinung nach ins Gesetz.

Velobahnen, Parkplätze & Ladestationen: Was die Initiative fordert

Die Verfassungsinitiative der ALG, Pro Velo und dem VCS Zug für ein sicheres, direktes und durchgehendes Veloverkehrsnetz im Kanton beinhaltet acht Punkte. Unter anderem will sie Veloanbindungen an wichtige Wohn- und Arbeitsgebiete sowie attraktive Verbindungen für Einkaufs- und Schulwege.

Ebenfalls Teil der Initiative sind Velobahnen, physisch getrennte Spuren bei Hauptveloverkehrsachsen entlang der Hauptstrassen, genügend Veloparkplätze und E-Bike-Ladestationen. Zudem soll in jeder Strassenbauvorlage die Veloverkehrsverträglichkeit separat ausgewiesen werden.

Zuger Regierung und Kantonsrat empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Laut Regierung werden sieben der acht Anliegen bereits mehrheitlich erfüllt. Diese seien im Bundesgesetz über Velowege oder auch im kantonalen Richtplan geregelt.

Laut Botschaft kann das als allgemeine Anregung formulierte Initiativbegehren im Falle einer Annahme noch nicht in die Verfassung aufgenommen werden. Es würden weitere Umsetzungsarbeiten und minimum eine weitere Volksabstimmung nötig sein.

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