Zoff um Wohnsitz des Chefs der Urner Verkehrspolizei

Oliver Borner
Oliver Borner

Uri,

Der Chef der Urner Verkehrspolizei zog aus dem Kanton Uri in die Stadt Luzern. Nun sagt das Obergericht, dass hätte er nicht tun sollen.

altendorf versuchte vergewaltigung
Die Verhandlung fand im Gerichtsgebäude in Altdorf statt. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Chef der Urner Verkehrspolizei darf nicht im Kanton Luzern wohnen.
  • Das Obergericht hat eine Beschwerde gegen eine Verfügung abgewiesen.

Seit vier Jahren ist Oliver Schürch Chef der Urner Verkehrspolizei. Im Herbst 2017 entschloss er sich, seinen Wohnsitz von Bürglen UR zu seiner Lebensgefährtin nach Luzern zu verlegen. An sich nichts Aussergewöhnliches.

Bei seinen Vorgesetzten kam sein Entscheid allerdings gar nicht gut an. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, sind sie der Ansicht, dass Schürch aufgrund seiner Position im Kanton Uri wohnen müsse. Die Sicherheitsdirektion reichte daraufhin eine Verfügung ein, welche Schürch bis Juni 2018 Zeit gab, seinen Wohnsitz wieder in den Kanton Uri zu verlegen. Gegen diese Verfügung reichte Schürch Beschwerde beim Obergericht ein.

Argumente reichen nicht aus

Wie die Zeitung weiter berichtet, machte Schürch beim Gericht geltend, dass er im gesetzlich vorgeschriebenen Rayon wohne und den Einsatzort jederzeit innerhalb von 30 Minuten erreichen könne. Er sprach zudem von Ungleichbehandlung, da andere Amtsvorsteher keine Wohnsitzpflicht im Kanton Uri hätten.

All diese Argumente fruchteten beim Obergericht nicht. Es sei zumutbar, dass Schürch als Vorsteher der personell grössten Abteilung der Kapo Uri seinen Wohnsitz auch im Kanton Uri habe. Schliesslich habe seine Abteilung den grössten Bürgerkontakt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Schürch Berufung einlegt, wird sich zeigen.

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